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Anmeldeformulare, Aufenthaltserlaubnis
Geld für den Lebensunterhalt, Arztbesuche, Unterkunft, Corona-Virus
Kindergarten und Schule
Arbeiten, Sprachkurse, Alltag
Verschiedene Angebote für Geflüchtete
Ehrenamt, Spenden
Sie sollten einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen und an die Ausländerbehörde des Odenwaldkreises (Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach) senden. Für jede Person muss ein eigener Antrag gestellt werden. Bitte fügen Sie dem Antrag ein Passfoto der antragstellenden Person und eine Kopie des jeweiligen Passes bei. Ist der Pass auf kyrillisch verfasst, benötigt die Ausländerbehörde einen Identitätsnachweis. Dieser kann beim Generalkonsulat in Frankfurt ( https://frankfurt.mfa.gov.ua/) beantragt werden.
Antrag für Erwachsene (zum Download bitte anklicken)
Antrag für Kinder (zum Download bitte anklicken)
Одночасно з вищезазначеними документами, Ви повинні подати Заявку на оформлення дозволу на проживання та разом з копією паспорта (за наявністю) надішліть до міграційної служби району Оденвальд (Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach). Для кожної особи необхідно подати окрему заяву.
Завантажте додатки для дорослого та для дітей.
Antrag für Erwachsene (zum Download bitte anklicken)
Antrag für Kinder (zum Download bitte anklicken)
Bitte melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie nun wohnen, an. Eine Liste mit den Kontaktdaten der Städte und Gemeinden finden Sie online: https://www.odenwaldkreis.de/index.php?id=19
Wenn Sie keinen Pass oder Identitätsnachweis haben, melden Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde des Odenwaldkreises: https://www.odenwaldkreis.de/index.php?id=1175
Будь ласка зареєструйтеся у відділі реєстрації громадян міста або муніципалітету, в якому проживаєте. Список з контактними даними міст і муніципалітетів можна знайти в інтернеті: https://www.odenwaldkreis.de/index.php?id=19
Якщо у Вас немає паспорта або документа, що посвідчує особу, просимо повідомити про це імміграційну службу району Оденвальд: https://www.odenwaldkreis.de/index.php?id=1175
Wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen einreisen, die andere Eltern haben, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt des Odenwaldkreises: Telefon 06062 70-458, E-Mail info.jugendamt@odenwaldkreis.de
Якщо Ви подорожуєте з дітьми або молодими людьми, які мають інших батьків, будь ласка, зв’яжіться з відділом допомоги молоді району Оденвальд. Телефон 06062 70-458, E-Mail info.jugendamt@odenwaldkreis.de
Wenn Sie bei der Flucht Ihren Pass und/oder andere Nachweisdokumente zu ihrer Person verloren haben, können Sie in Deutschland Ersatzpapiere beantragen. Wenden Sie sich dazu bitte an die Ausländerbehörde: https://www.odenwaldkreis.de/index.php?id=1175
Якщо під час втечі Ви втратили паспорт або інші документи, що підтверджують особу, Ви можете подати заявку на заміну документів в Німеччині. Будь ласка, зверніться у департамент по роботі з іноземцями: https://www.odenwaldkreis.de/index.php?id=1175
Hier finden Sie die Quarantäne-Regeln für aus der Ukraine mitgebrachte Heimtiere: Formular Isolierung Heimtiere Ukraine (PDF).
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat Fragen und Antworten rund um die Einreise aus der Ukraine zusammengestellt. Die Informationen werden auch auf Ukrainisch zur Verfügung gestellt: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html
Weitere Informationen gibt es unter https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de
Fragen und Antworten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine
Aktuell können verschiedene Anträge auf Leistungen gestellt werden:
Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wenn Sie einen solchen Antrag stellen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular (zum Download bitte anklicken) vollständig aus und senden es an
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Abteilung II.20 – Soziale Sicherung –
Michelstädter Straße 12
64711 Erbach
Antrag auf Leistungen nach dem SGB II
Diese Leistung kann von Personen bezogen werden, die mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben oder als Angehörige in Bedarfsgemeinschaft mit solchen Personen leben. Mindestens eine antragstellende Person muss erwerbsfähig sein, das bedeutet, dass sie gesundheitlich in der Lage sein muss, mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten zu können.
Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde, die eine Antragstellung für diese Aufenthaltserlaubnis bestätigt .
Füllen Sie in diesem Fall bitte dieses Formular (zum Download bitte anklicken) vollständig aus und senden es an
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Abteilung II.10 – Kommunales Job Center –
Michelstädter Straße 12
64711 Erbach
Ergänzende Formulare finden Sie unter auf der Homepage des Odenwaldkreises: https://www.odenwaldkreis.de/index.php?id=602
Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII
Dieser Antrag kann von Personen gestellt werden, die älter als 65 Jahre sind.
Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde, die eine Antragstellung für diese Aufenthaltserlaubnis bestätigt.
Füllen Sie in diesem Fall bitte dieses Formular (zum Download bitte anklicken) vollständig aus und senden es an
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Abteilung II.20 – Soziale Sicherung –
Michelstädter Straße 12
64711 Erbach
Ergänzende Formulare finden Sie auf der Homepage des Odenwaldkreises: https://www.odenwaldkreis.de/index.php?id=479
Sobald der entsprechende Leistungsantrag bewilligt wird, erhalten Geflüchtete automatisch auch einen Nachweis, der sie dazu berechtigt, bei der Tafel Erbach-Michelstadt einzukaufen.
Струм можуть бути зроблені різні заявки на пільги:
Застосування про пільги відповідно до Закону про пільги шукачам притулку
Якщо ви хочете подати таку заявку, будь ласка, заповніть цю Форма
(будь ласка, натисніть, щоб завантажити) повністю і відправити його на
Районна комісія Оденвальдкрайс
Розділ II.20 – Соціальне забезпечення
Michelstädter Strasse 12
Д-64711 Ербах
Застосування про переваги відповідно до SGB II
Ці Пільгу можуть отримати особи, яким виповнилося не менше 15 років
є старими, а вікове обмеження для стандартної пенсії за віком ще не
або як член спільноти потреб з таких людей проживають. Принаймні один заявник повинен: вміти працювати, а це означає, що вони здатні працювати в здоровому положенні Вони повинні мати можливість працювати не менше 3 годин на день.
Передумовою для заяви на проживання відповідно до § 24 Закон про проживання або вигадане свідоцтво про Реєстраційний офіс іноземців, який подає заяву на це Посвідка на проживання підтверджена.
Заповнити У цьому випадку, будь ласка, використовуйте цю форму (будь ласка, натисніть, щоб завантажити) повністю і відправити його на Районна комісія Оденвальдкрайс
Відділення IІ.10 – Міський центр зайнятості
Michelstädter Strasse 12
Д-64711 Ербах
Додаткові Форми можна знайти на домашній сторінці Odenwaldkreis:
https://www.odenwaldkreis.de/index.php?id=602
Застосування про пільги відповідно до SGB XII
Цей Заявку можуть подати особи старше 65 років є.
Передумовою для заяви на проживання відповідно до § 24 Закон про проживання або вигадане свідоцтво про Реєстраційний офіс іноземців, який подає заяву на це Посвідка на проживання підтверджена. Заповнити У цьому випадку, будь ласка, використовуйте цю форму (будь ласка, натисніть, щоб завантажити) повністю і відправити його на
Районна комісія Оденвальдкрайс
Розділ II.20 – Соціальне забезпечення
Michelstädter Strasse 12
Д-64711 Ербах
Додаткові Форми можна знайти на домашній сторінці Odenwaldkreis: https://www.odenwaldkreis.de/index.php?id=479
Як тільки відповідна заявка на пільгу затверджується, отримує Біженці автоматично також мають докази цього, які вони можуть використовувати для цього. має право робити покупки в Тафель Ербах-Міхельштадт.
Sie haben die Möglichkeit sich selbstständig eine private Unterkunft zu suchen und einen Mietvertrag abzuschließen.
Sollten Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II / SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt haben, müssen Sie vor dem Abschluss eines Mietvertrages auf die Kosten der Unterkunft achten (Infoflyer, zum Download bitte anklicken) und die Zusicherung Ihrer Ansprechperson in der Leistungssachbearbeitung einholen. Mit Erteilung der Zusicherung bestätigt die Behörde, dass die Wohnung preislich angemessen und der Umzug notwendig ist. Nur mit diesen beiden Voraussetzungen kann Ihnen ein Darlehen für eine Kaution gewährt werden. Nach Erhalt der Zusicherung können Sie den Mietvertrag abschließen. Bitte reichen Sie dann eine Kopie des von Mieter/in und Vermieter/in unterzeichneten Mietvertrages bei Ihrer Leistungssachbearbeitung ein. Erst dann können die Kosten der Unterkunft in der Leistungsberechnung berücksichtigt werden.
Haben Sie keine Möglichkeit eine eigene Wohnung zu finden, kann der Odenwaldkreis Ihnen bei der Vermittlung einer geeigneten Wohnung helfen. Melden Sie sich in diesem Fall unter asylstelle@odenwaldkreis.de bei der Abteilung Soziale Sicherung, wenn Sie eine längerfristige Unterkunft benötigen.
Modetruhe Erbach des DRK Odenwaldkreis e. V.
Bahnstraße 6, 64711 Erbach
Öffnungszeiten: montags, dienstags und freitags 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr, mittwochs und donnerstags 9:00 bis 12:00 Uhr, samstags 10:00 bis 13:00 Uhr
https://drk-odenwaldkreis.de/bereich/modetruhe/
Lieblingsstücke Reichelsheim des DRK Odenwaldkreis e.V.
Bismarckstraße 25, 64385 Reichelsheim
Öffnungszeiten: montags bis freitags 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr, samstags 9:00 bis 12:30 Uhr
https://drk-odenwaldkreis.de/bereich/lieblingsstuecke/
Babykleiderkammer „Flohkiste“ des Caritas Zentrum/Familienzentrum Erbach
Hauptstraße 42, 64711 Erbach (Pfarrei St. Sophia)
Öffnungszeiten: mittwochs 9:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Je nachdem, ob Sie bereits einen Antrag auf Leistungen gestellt haben oder nicht, ergeben sich im Krankheitsfall unterschiedliche Vorgehensweisen.
Keinen Antrag auf Leistungen gestellt, aber trotzdem dringender medizinischer Bedarf
Melden Sie sich in diesem Fall umgehend bei der Asylstelle (asylstelle@odenwaldkreis.de). Dort wird Ihnen ein Krankenschein ausgestellt, mit dem Sie ärztliche Hilfe aufsuchen können.
Für die Ausstellung dieses Krankenscheines benötigen Sie die Bescheinigung von Einwohnermeldeamt, dass Sie sich angemeldet haben, und eine Kopie Ihres Passes. Bitte geben Sie zudem an, ob Sie zu einem Allgemeinmediziner oder einem Zahnarzt gehen möchten. Den Schein bekommen Sie je nach Dringlichkeit per Post zugesandt oder können ihn im Landratsamt abholen.
Antrag auf Leistungen nach dem SGB II
Haben Sie bereits einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt, haben Sie schon vor der Beantragung eine gesetzliche Krankenkasse gewählt.
Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine Versichertenkarte, mit der Sie zu einer ärztlichen Praxis Ihrer Wahl gehen können.
Wenn Sie nach der Bewilligung der SGB II Leistungen noch keine Karte erhalten haben, aber ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII
Haben Sie bereits einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII gestellt (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), so haben Sie die Möglichkeit Hilfen zur Gesundheit zu erhalten.
Hierfür ist es notwendig, den Zusatzbogen Hilfen zur Gesundheit (zum Download bitte anklicken) auszufüllen und eine Krankenkasse Ihrer Wahl anzugeben. Das Sozialamt meldet Sie dort an. Danach erhalten Sie eine Versichertenkarte, mit der Sie zu einer ärztlichen Praxis Ihrer Wahl gehen können.
Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Haben Sie bereits einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt und ist dieser bewilligt worden, können Sie sich an Ihre zuständige Leistungssachbearbeitung wenden. Von dort erhalten Sie bei Bedarf einen Krankenschein, mit dem Sie zu einer ärztlichen Praxis Ihrer Wahl gehen können.
Sie können sich jederzeit mittels Schnelltest kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. Ein Liste mit anerkannten Testzentren finden Sie in der Kachel „Corona-Tests“ auf der Seite https://corona.odenwaldkreis.de/
Sollte der Schnelltest positiv ausfallen, erhalten Sie einen kostenlosen PCR-Test. Bitte beachten Sie nach einem positiven Testergebnisse diese Regeln (zum Download bitte anklicken).
Ви можете в будь-який час пройти тест на коронавірус за допомогою швидкого тесту. Список визнаних центрів тестування можна знайти на платформі «Corona-Test» на сайті https://corona.odenwaldkreis.de/
Якщо швидкий тест виявиться позитивним, Ви отримуєте безкоштовний ПЛР-тест. Будь ласка дотримуйтесь усіх правил після позитивного результату тесту (натисніть щоб завантажити Regeln).
Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Impfung gegen das Corona-Virus mit den in Deutschland zugelassenen Impfstoffen von Biontech/Pfizer, Moderna, Johnson&Johnson oder Novavax. Impftermine für das Impfzentrum in Erbach können online unter https://www.impfzentrum-odw.de/ gebucht werden.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff wie Sinovac, Sinopharm oder Sputnik geimpft worden sein, gelten Sie in Deutschland als ungeimpft. Sie müssen sich dann erneut mit einem hier zugelassenen Wirkstoff impfen lassen.
Informationen zur Corona-Impfung auf Ukrainisch:
RKI Aufklärungsmerkblatt und Einwilligungsbogen: Corona-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoffen
RKI Aufklärungsmerkblatt und Einwilligungsbogen: Corona-Schutzimpfung mit Vektor-Impfstoffen
Infoflyer „Impfen hilft. 7 gute Gründe, sich jetzt impfen zu lassen“
Infoflyer Corona-Schutzimpfung für Kinder (5-11 Jahre)
Infoflyer Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche (12-17 Jahre)
Ви маєте право на безкоштовну вакцинацію від Короновірусу вакцинами, схваленими в Німеччині компаніями: Biontech/Pfizer, Moderna, Johnson&Johnson oder Novavax. Записатися на вакцинацію до центру вакцинації в Ербаху можна онлайн за адресою https://www.impfzentrum-odw.de/.
Зверніть увагу, якщо Ви були вакцинациновані вакциною, яка не схвалена в ЄС, наприклад Sinovac, Sinopharm чи Sputnik, Ви вважаєтеся невакцинованими у Німеччині. Вам доведеться вакцинуватися вакциною схваленою в Німеччині.
Додаткова інформація:
RKI Aufklärungsmerkblatt und Einwilligungsbogen: Corona-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoffen
RKI Aufklärungsmerkblatt und Einwilligungsbogen: Corona-Schutzimpfung mit Vektor-Impfstoffen
Infoflyer „Impfen hilft. 7 gute Gründe, sich jetzt impfen zu lassen“
Infoflyer Corona-Schutzimpfung für Kinder (5-11 Jahre)
Infoflyer Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche (12-17 Jahre)
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt für unterschiedliche Altersgruppen unterschiedliche Impfungen.
Übersichtsblatt (zum Download bitte anklicken)
Übersichtsblatt auf Ukrainisch (zum Download bitte anklicken)
Fragen und Antworten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de
Wenn Sie möchten, dass ihr Kind einen Kindergarten besucht, wenn Sie sich bitte an die Stadt oder Gemeinde, in der Sie aktuell wohnen. Eine Liste mit den Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.odenwaldkreis.de/index.php?id=19
Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren können in Deutschland zur Schule gehen. Wenn Sie sich länger im Odenwaldkreis aufhalten wollen und Ihr Kind zur Schule gehen soll, melden Sie sich bitte beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis, Telefon 06252 9964-322, E-Mail abz.ssa.heppenheim@kultus.hessen.de
Bis Ende Mai (Ende des Schuljahrs in der Ukraine) gelten für eine Schulpflicht folgende Regeln:
Ab Mai bis zu den Sommerferien gelten für eine Schulpflicht folgende Regeln:
Das im März 2020 beschlossene Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.
Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (bitte anklicken)
Aufklärungsbogen über die Masernimpfung auf Ukrainisch (bitte anklicken)
Sie könne für Ihre Kinder Kindergeld beantragen. Dieses wird bis zum 18. Geburtstag (in besonderen Fällen bis zum 25. Geburtstag) gezahlt.
Voraussetzung hierfür ist:
Vollwaisen und Kinder, die den Aufenthaltsort Ihrer Eltern nicht kennen, können auch Kindergeld bekommen. Diese Kinder müssen den Antrag dafür selbst stellen.
Weitere Informationen und Anträge finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ukraine-kindergeld
Informationen auf Ukrainisch: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua/%D1%81%D1%96%D0%BC-%D1%97-%D0%B7-%D0%B4%D1%96%D1%82%D1%8C%D0%BC%D0%B8
Fragen und Antworten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine
Die Ukrainische Regierung stellt online Schulbücher Offiziellen Webseite der Ukrainischen Regierung für Schulbücher für jede Jahrgangsstufe zum Download zur Verfügung: https://lib.imzo.gov.ua/yelektronn-vers-pdruchnikv/#
Ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen, hängt von von Ihrem Status ab. Sie benötigen ein Dokument mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“ (es sei denn Sie sind Bürger*in der Europäischen Union, von Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz), der von der Ausländerbehörde vorgenommen werden muss.
Weitere Informationen dazu finden Sie beim Bundesamt des Inneren und für Heimat: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/basisinformationen
Wenn Sie in Deutschland arbeiten dürfen, dürfen Sie grundsätzlich auch in Ihrem erlernten Beruf arbeiten. Es gibt aber einige Berufe, für die Sie vorab eine Anerkennung brauchen. Das sind z.B. Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen, Krankenpfleger*innen oder bestimmte Ingenieur*innen. Diese Berufe nennt man „reglementierte Berufe“. Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, müssen Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen und benötigen dann oft eine Zulassung bei einer Berufskammer.
Für eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Odenwaldkreises benötigen Sie einen Termin. Dieser kann online oder telefonisch vereinbart werden: https://www.odenwaldkreis.de/index.php?id=1175
Im „Refugee Phrasenbook“ wurden online wichtige Übersetzungen für den Alltag aber auch Worte aus dem medizinischen Bereich zusammengestellt. Es kann so auch dabei helfen, erste Vokabeln zu lernen: https://refugeephrasebook.de/
Der Klett-Verlag hat einen kostenlosen Erste-Hilfe-Wortschatz für den Start in Deutschland veröffentlicht. Dieses Wörterbuch enthält wichtige Punkte, die die Verständigung im Alltag und mit Behörden erleichtern können Es ist in Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch verfasst. Zum Download (bitte anklicken)
Aus der Ukraine geflüchtete Personen können kostenlos an Deutsch- oder Integrationskursen teilnehmen. Vor der Anmeldung muss ein Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden. Diesen finden Sie hier.
Im Odenwaldkreis führt die F+U Michelstadt, Frankfurter Straße 37, 64720 Michelstadt Sprach- und Integrationskurse durch.
Das WELCOMECENTER Hessen steht Ihnen gern unterstützend mit Rat und Tat zur Seite. Je nach Bedarf wird auf Deutsch, Englisch, Spanisch oder auch Kiswahili persönlich, per Video, Telefon und E-Mail beraten. Das Angebot ist für Sie kostenlos.
Beratung ist zu folgenden Themen möglich:
Kontakt:
WELCOMECENTER HESSEN
Fischerfeldstraße 10-12, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0) 69 97172122 (Anrufe aus dem Ausland gebührenpflichtig)
0800 6665788 (Anrufe aus dem Inland gebührenfrei)
E-Mail: info@welcomecenterhessen.com
Homepage: www.work-in-hessen.de
Wenn Sie einen gültigen Führerschein besitzen, dürfen Sie in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Sofern Sie einen internationalen Führerschein besitzen, brauchen Sie keine Übersetzung mitzuführen; wenn Sie einen nationalen ukrainischen Führerschein besitzen, benötigen Sie dafür eine Übersetzung.
Ihr Führerschein gilt bei Anmeldung einer Wohnung in Deutschland nur für die ersten sechs Monate. Nach Ablauf der 6-Monatsfrist ist grundsätzlich ein in Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Voraussetzung für die Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins ist bei einer in der Ukraine erworbenen Fahrerlaubnis in aller Regel das Bestehen von theoretischer und praktischer Führerscheinprüfung. Weitere Informationen dazu gibt es bei der Fahrerlaubnisbehörde des Odenwaldkreises: https://www.odenwaldkreis.de/index.php?id=1107
Sie können im Odenwaldkreis ein Konto bei einer Bank ihrer Wahl eröffnen. Die Bank benötigen dazu ein Ausweisdokument und Sie müssen eine aktuelle Adresse angeben (im Idealfall eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts). Wenn Sie Asylbewerberleistungen beantragt haben oder dies noch tun wollen, benötigen Sie ein Konto, auf das das Geld ausgezahlt werden kann.
Flüchtlinge können einen Betrag von insgesamt bis zu 10.000 Hryvnia bei den teilnehmenden deutschen Banken und Sparkassen in Euro umtauschen. Der Umtausch kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen und soll gebührenfrei sein. Es werden Banknoten zu 100, 200, 500 und 1.000 Hryvnia der derzeit gültigen Banknotenserien der Nationalbank der Ukraine akzeptiert.
Der Umtausch in Euro erfolgt zu dem auf der Webseite der Bundesbank (www.bundesbank.de/wechselkurseuah) bekanntgegebenen Wechselkurs.
Der Umtausch wird in einer von der Europäischen Zentralbank bereitgestellten Online-Anwendung erfasst, um sicherzustellen, dass die individuelle maximale Umtauschsumme nicht überschritten wird. Dabei wird die Identität jeder volljährigen geflüchteten Person, die am Umtausch teilnehmen möchte, erfasst und überprüft.
Es werden die Dokumente akzeptiert, die auch für die Eröffnung eines Basiskontos durch Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet akzeptiert werden. Die Vorgaben des Datenschutzes werden dabei eingehalten. Der Umtausch ist zunächst für drei Monate (ab dem 24.05.2022) möglich.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ sein Sprachangebot erweitert. Gewaltbetroffene Frauen finden ab sofort auch in ukrainischer Sprache Unterstützung. Auf Wunsch einer Anruferin schalten die Beraterinnen innerhalb einer Minute eine Dolmetscherin in der benötigten Sprache zum Gespräch hinzu. Die kostenfreie, anonyme und vertrauliche Beratung unter der 08000 116 016 ist damit jetzt in 18 Fremdsprachen möglich.
Informationen auf Russisch: https://www.hilfetelefon.de/ru.html
In der App „Integreat“ (kann sowohl für Apple- als auch für Android-Geräte heruntergeladen werden) gibt es verschiedene Informationen für Geflüchtete und Helfer*innen
Das Diakonische Werk Odenwald berät Flüchtlinge zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen: https://www.diakonie-odenwald.de/migration/
Suchanfragen, auch wenn momentan keine aktive Suche in der Ukraine möglich ist, werden vom DRK-Suchdienst und von allen DRK-Suchdienstberatungsstellen über die Seite https://www.drk-suchdienst.de/ entgegengenommen.
Kunden der Telekom können kostenlos ins Festnetz und Mobilfunknetz der Ukraine telefonieren (zunächst befristet bis 31. März). Auch SMS können kostenlos versendet werden. Für Kunden, die sich in der Ukraine aufhalten, fallen derzeit keine Roamingkosten an.
Dasselbe Angebot gilt auch für Kunden von Vodafone.
Innerhalb von Deutschland können geflüchtete Personen aus der Ukraine kostenlos mit Fern- und Nahverkehrszügen fahren. Das gilt auch für Busse und Bahnen im Odenwaldkreis.
Im Odenwaldkreis stehen für den öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) überwiegend Busse zur Verfügung. In Erbach/Michelstadt besteht ein Citybusnetz. Außerdem gibt die Odenwaldbahn (Zug), die von der Vias GmbH betrieben wird. Als Fahrkarte gilt ein gültiges Ausweisdokument der Ukraine.
Fahrpläne Bus/Bahn: https://www.rmv.de/c/en/homepage#c149401
Für Fernzüge muss das Ticket „helpukraine“ in einem DB-Reisezentrum abgeholt werden, in Nahverkehrszügen reicht das Vorzeigen eines Reisepasses oder Ausweises.
Der „PopCHORn“ beim Sängerkranz Steinbach lädt ukrainische Flüchtlinge zum gemeinsamen Singen ein. Einstudiert werden sollen ein ukrainisches Lied sowie englischsprachige Lieder, die im Sommer gegen Spende bei einer kleinen Veranstaltung präsentiert werden sollen. Die Spenden kommen den chorangehörigen Flüchtlingen zugute. Herzlich willkommen sind auch die ehrenamtlichen Helfer, die sich um ukrainische Flüchtlinge kümmern. Der „PopCHORn“ probt immer mittwochs um 20 Uhr im Sängerheim in der Einhardschule Steinbach, An der Basilika 4, 64720 Michelstadt-Steinbach. Auskünfte erteilt Britta Ziefle, Tel. 06061 12985 oder 0170 8212123.
Wenn Sie Opfer oder Augenzeuge von einem Kriegsverbrechen in der Ukraine geworden sind, können Sie das bei der Polizei melden. Die deutsche Polizei nimmt Anzeigen und Hinweise von Zeugen bzw. Opfern entgegen. Diese Verbrechen können in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie durch Ausländer außerhalb von Deutschland begangen wurden. Ziel ist die Identifizierung und Verfolgung von Tätern, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort.
Formular auf Deutsch (zum Download bitte anklicken)
Formular auf Ukrainisch (zum Download bitte anklicken)
Sie können das Formular bei der Polizeidienststelle in Erbach (Neue Lustgartenstraße 7, 64711 Erbach) oder Höchst (Aschaffenburger Straße 2, 64739 Höchst) abgeben.
Um dem Krieg in ihrem Land zu entkommen, flüchten derzeit viele Menschen aus der Ukraine. Um den Ukrainerinnen und Ukrainern so schnell als möglich ein Dach über dem Kopf bieten zu können, können sich Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum bereitstellen möchten, per E-Mail an die Kreisverwaltung wenden.
Alle Angebote werden unter der Adresse ukrainehilfe@odenwaldkreis.de gesammelt. Wichtig sind außer der Angabe der Kontaktdaten der Gastgeberinnen und Gastgeber auch Informationen über den Wohnraum selbst (Ort, Größe, Zeitraum, in dem er zur Verfügung steht).
Der Verein Tasso e. V. hat eine Plattform ins Leben gerufen, auf der sich Menschen eintragen können, die Geflüchteten eine Unterkunft anbieten können, bei der auch Tiere willkommen sind:
Bereits 2015 hat sich im Rahmen der damaligen Flüchtlingskrise das Netzwerk „Wissen macht stark“ im Odenwaldkreis gegründet. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer haben online Informationen zusammengestellt, von denen viele auch für die Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge Gültigkeit haben: http://faq-asyl.odenwaldkreis.de bzw. direkt unter http://faq-asyl.odenwaldkreis.de/index.php?action=show&cat=5
Damit ehrenamtlich engagierten Personen im Falle eines Falles kein Nachteil entsteht, hat das Land Hessen mit der SparkassenVersicherung Rahmenverträge für Unfall- und Haftpflichtversicherungen abgeschlossen. Weitere Informationen: http://faq-asyl.odenwaldkreis.de/index.php?sid=2535448&lang=de&action=artikel&cat=64&id=842&artlang=de
Die Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises suchen zum Teil nach ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern oder anderweitiger Hilfe für die Geflüchteten:
Erbach zeigt sich solidarisch mit der Ukraine
Die Stadt Erbach hat einer Seite eingerichtet, auf der sie über verschiedene Hilfsmöglichkeiten informiert: https://www.erbachsolidarisch.de/ukraine-hilfen/
Hilfe für ukrainische Flüchtlinge – Wir helfen gemeinsam in Oberzent!
Die Stadt Oberzent hat auf ihrer Internetseite verschiedenen Hilfsmöglichkeiten für Flüchtlinge zusammengestellt: https://www.stadt-oberzent.de/info-seite-ukraine/
Kleiderspenden
Das DRK Odenwaldkreis sammelt Kleidung (insbesondere für Frauen, Kinder und Jugendliche), die kostenfrei an Flüchtlinge abgegeben wird.
Annahme in Erbach: mittwochs und donnerstags von 9 bis 12 Uhr und samstags von 10 bis 13 Uhr in der DRK Modetruhe (Bahnstraße 6).
Annahme in Reichelsheim: samstags 9 bis 12:30 Uhr (Bismarckstraße 25)
Lebensmittel (-gutscheine)
Der Verein Herzenssache Odenwald e. V. sammelt haltbare Lebensmittel für den Transport in die Ukraine und Lebensmittelgutscheine für Geflüchtete, die im Odenwaldkreis untergekommen sind: https://www.herzenssache-odenwald.de/?fbclid=IwAR2Ye-Z3JvOAykFUqiU1P-2izNOcdCu1cANuJT19dwU15Yv-CFdwLXajyec
Die Tafel Erbach-Michelstadt
Geflüchtete erhalten nach einer Beantragung von Leistungen einen Nachweis, der sie dazu berechtigt, bei der Tafel einzukaufen. Die Tafel freut sich über Geld- und Sachspenden, benötigt aber ebenfalls ehrenamtliche Helfer. http://erbach-michelstädter-tafel.de/
Herzensache Odenwald e. V. sammelt für die Ukraine
Der Verein Herzenssache hat ein Spendenkonto zur Unterstützung der Menschen vor Ort und in der Ukraine eingerichtet: https://www.herzenssache-odenwald.de/?fbclid=IwAR2Ye-Z3JvOAykFUqiU1P-2izNOcdCu1cANuJT19dwU15Yv-CFdwLXajyec
Außerdem haben viele Hilfsorganisationen Spendenkonten für die Unterstützung der Menschen in der Ukraine eingerichtet (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
Unicef
Caritas
Diakonie-Katastrophenhilfe
Deutsches Rotes Kreuz
Malteser
Brot für die Welt
Aktionsbündnis „Deutschland hilft“
Ärzte ohne Grenzen
Action medeor
Die Tafel Erbach-Michelstadt
Geflüchtete erhalten nach einer Beantragung von Leistungen einen Nachweis, der sie dazu berechtigt, bei der Tafel einzukaufen. Die Tafel freut sich über Geld- und Sachspenden, benötigt aber ebenfalls ehrenamtliche Helfer. http://erbach-michelstädter-tafel.de/